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Willkommen


Dr. Burkhard Körner

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Grundgesetz bekennt sich aufgrund der leidvollen Erfahrungen am Ende der Weimarer Republik zu einer wehrhaften Demokratie. Das bedeutet, dass der Staat nicht erst dann handelt, wenn Extremisten bereits gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben. Mit dem Verfassungsschutz als Frühwarnsystem kann der Staat viel eher reagieren. Unsere Aufgabe ist es, Personen oder Gruppen, die die Kernwerte unserer Verfassung ablehnen und bekämpfen, zu beobachten, die erlangten Erkenntnisse zu analysieren und hierüber Politik und Öffentlichkeit zu informieren. Der Verfassungsschutz hat, als Lehre aus der NS-Diktatur, keine eigenen Befugnisse zur Strafverfolgung oder zu Exekutivmaßnahmen. Auch ein Weisungsrecht gegenüber der Polizei besteht nicht. Unsere Informationen leiten wir an die zuständigen Sicherheitsbehörden – z.B. Polizei-, Versammlungs- und Ausländerbehörden – weiter, damit diese die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können.

Die Aufdeckung der menschenverachtenden Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hat zu der Diskussion geführt, warum der Verfassungsschutz seiner Frühwarnfunktion nicht gerecht geworden ist. Anders als bei dem von der Gruppe um Martin Wiese geplanten Anschlag auf die Grundsteinlegung der Münchner Synagoge oder der Wehrsportgruppe Hoffmann haben wir in diesem Fall das Entstehen rechtsterroristischer Strukturen nicht erkannt und konnten nicht dazu beitragen, die Mordserie zu verhindern oder frühzeitig aufzudecken. An der Diskussion über die Ursachen und den hieraus erwachsenden Reformbedarf beteiligen wir uns konstruktiv. Dies entspricht dem Selbstverständnis unserer Behörde.

Im Zentrum unserer Reformüberlegungen stehen drei Ziele: Transparenz unserer Arbeit, Optimierung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und Stärkung präventiver Ansätze. Transparenz bedeutet für uns an erster Stelle, an der Aufklärung der NSU-Mordserie mitzuwirken. Deshalb haben wir die Arbeit der Untersuchungsausschüsse sowie der von Bund und Ländern eingerichteten Kommissionen nach Kräften unterstützt. Wir stehen zudem einer Kontrolle unserer Tätigkeit durch das Parlament, insbesondere durch das Parlamentarische Kontrollgremium, immer offen gegenüber. Schon weil unsere Akzeptanz in der Öffentlichkeit für unsere Frühwarnfunktion unverzichtbar ist, bedarf es einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit, die die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes transparent und nachvollziehbar darstellt. Wir setzen unseren Grundsatz „so viel Offenheit wie möglich und nur so viel Geheimhaltung wie nötig“ konsequent um.

Großen Raum bei unseren Reformmaßnahmen nimmt die weitere Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden ein. Die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden untereinander wie auch mit Polizei und Justiz wurde in den letzten Jahren – gerade vor dem Hintergrund terroristischer Bedrohungsszenarien aus dem islamistischen Bereich – weiterentwickelt. So konnten islamistisch motivierte Anschläge erfolgreich verhindert werden. Auch im Bereich des Rechtsextremismus sind in den letzten Jahren vielfältige neue Maßnahmen und Initiativen entwickelt worden. Durch die enge Kooperation zwischen Verfassungsschutz und Polizei konnte beispielsweise die Zahl rechtsextremistischer Skinheadkonzerte in Bayern seit 2006 deutlich reduziert werden.

Den eingeschlagenen Weg, unsere Erkenntnisse für die Arbeit der Sicherheitsbehörden noch stärker nutzbar zu machen, verfolgen wir konsequent weiter. Gemeinsame Terrorismus- und Extremismusabwehrzentren aller Sicherheitsbehörden, das Teilen von wesentlichen Informationen in gemeinsamen Dateien zwischen Polizei und Verfassungsschutz sowie die Übermittlung von sensiblen Informationen über drohende Gefährdungslagen an die Polizei sind hierfür wesentliche Bausteine. Bayern ist an einer Vielzahl von Projekten beteiligt, die den Informationsfluss zwischen Bund und Ländern bzw. zwischen Verfassungsschutz- und Polizeibehörden weiter verbessern sollen. Eine enge Verzahnung mit der Polizei ist im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz bereits dadurch gegeben, dass ein Großteil unseres Personals selbst eine Polizeiausbildung durchlaufen hat. Daneben beschäftigen wir u.a. Verwaltungsbeamte, Juristen, Politikwissenschaftler und Islamwissenschaftler – teils mit Migrationshintergrund. Die große Bandbreite der Qualifikationen und persönlichen Lebenswege hilft uns, unsere vielfältigen, gesetzlich beschriebenen Aufgaben engagiert zu bewältigen.

Die kritische Auseinandersetzung mit politischem Extremismus und die Aufklärung über seine Erscheinungsformen verhindert bereits das Entstehen eines entsprechenden Nährbodens. Hier setzt unsere Präventionsarbeit an, die wir künftig noch stärken wollen. Die im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz angesiedelte Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) bietet ein umfangreiches Aufklärungs- und Präventionsangebot. Neben umfassenden Informationen auf ihren Internetportalen besteht ein Beratungsangebot für Kommunen, Schüler, Lehrer, Eltern und Mitarbeiter von Einrichtungen der Jugend- und Bildungsarbeit sowie ein Aussteigerprogramm. Dabei will sich die BIGE nicht an die Stelle anderer gesellschaftlicher Gruppen, Initiativen oder Einrichtungen setzen, die Prävention anbieten, sondern vielmehr staatliche Aktivitäten und zivilgesellschaftliche Initiativen vernetzen. Nicht die Arbeit der Sicherheitsbehörden allein, sondern nur ein gesamtgesellschaftliches Engagement wird letzten Endes Extremismus den Boden entziehen können. Ich bin überzeugt, dass ein moderner und leistungsfähiger Verfassungsschutz, der sich der gesellschaftlichen und politischen Diskussion stellt, auch in Zukunft einen unverzichtbaren Eckpfeiler der deutschen Sicherheitsarchitektur darstellen wird.

Dr. Burkhard Körner





Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz zur aktuellen Berichterstattung über Maik B.








Salafismus - Prävention durch Information - Fragen und Antworten


Salafismus - Prävention durch Information

Extremistische Ideologien, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten, unterliegen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Das gilt auch für religiös begründete Ideologien, wie den radikalen Islamismus. Der Salafismus, der die Demokratie in westlicher Prägung ablehnt, ist die am schnellsten wachsende Strömung dieser radikalen Form der islamischen Religion. Dass er unter jungen Menschen zunehmend an Boden gewinnt, ist besorgniserregend. Die Broschüre 'Salafismus – Prävention durch Information' zeigt auf, wo die geistigen Wurzeln für eine Radikalisierung liegen. Sie weist Eltern, Lehrer und weitere Multiplikatoren auf Anzeichen einer beginnenden Radikalisierung hin, gibt Verhaltenstipps und benennt Ansprechpartner, an die sich besorgte Angehörige wenden können.





04.08.2014 Halbjahresbericht 2014

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2014 vorgestellt

Eine erhebliche Gefahr für die Innere Sicherheit in Deutschland geht nach den Erkenntnissen des Bayerischen Verfassungsschutzes von islamistischen Einzelkämpfern und von Rückkehrern aus den syrischen Kampfgebieten aus. Das Verbot des 'Freien Netz Süd' hat die neonazistischen Strukturen in Bayern empfindlich getroffen. Der Trend zu Neugründungen Rockerähnlicher Gruppierungen hält in Bayern an. Und Deutschland wie Bayern bleiben beliebtes Ziel für Wirtschaftsspionage vor allem aus Russland und China. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse aus den Halbjahresinformationen des Verfassungsschutzes, die der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann heute in München vorgestellt hat.

Radikalisierungspotenzial salafistischer Ideologie wächst

zur Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern



23.07.2014 Freies Netz Süd (FNS) verboten

Das Bayerische Innenministerium hat das neonazistische Netzwerk Freies Netz Süd (FNS) verboten. Das FNS hat die aggressiv-kämpferischen verfassungsfeindlichen Bestrebungen der 2004 verbotenen Fränkischen Aktionsfront (FAF) an deren Stelle weiterverfolgt. Mit dem Verbot hat das Innenministerium auch Vermögen Dritter beschlagnahmt und eingezogen, mit dem die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des FNS vorsätzlich gefördert wurden. Betroffen sind zum einen das Grundstück Oberprex 47 in Regnitzlosau und zum anderen Gegenstände des Final Resistance Versands, der von dort aus die Aktivitäten des FNS unterstützte.

Grundlage des Verbots waren umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen im Juli 2013. Im Auftrag des Innenministeriums hat sich eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz und der Bayerischen Polizei intensiv mit der Auswertung der sichergestellten Beweismittel befasst. Im Zeitraum eines Jahres hat sie rund 16.000 physische Asservate und ein Datenvolumen von rund 130 Terabyte ausgewertet. Sichergestellte Konzeptpapiere und Programme zeigten u.a. die tief im Nationalsozialismus verwurzelte Ideologie und gewaltbereite Ausrichtung des FNS und seiner Anhänger.

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Informationsportal "Wirtschaftsschutz Bayern" - Version 2.0 online

Know-How-Schutz hat viele Facetten und besteht aus vielen Einzelthemen, die zu einem ganzheitlichen Schutzkonzept für Unternehmen gehören - mit dem Portal "Wirtschaftsschutz Bayern" soll ein möglichst breites und umfassendes Angebot für die bayerische Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden.

Ab sofort ist die aktualisierte Version für alle Interessierten abrufbar - speziell für Mitarbeiter, Sicherheits- oder IT-Verantwortliche und Führungskräfte bayerischer Unternehmen.

Zum Portal



11.06.2014 Wirtschaftsspionage - Risiko für Unternehmen, Wissenschaft und Forschung

Neue Broschüre zum Know-how-Schutz erschienen: Wirtschaftsspionage - Risiko für Unternehmen, Wissenschaft und Forschung"

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Verfassungsschutzbehörden der Bundesländer wurde die 2008 ertmals erschienene Broschüre überarbeitet und aktualisiert - vor allem im Hinblick auf Themenbereiche rund um die IT-Sicherheit (z.B. Cyber-Angriffe, Phishing, Cloud Computing). Ergänzend zu diesen Informationen finden Sie einen Selbst-Test zur Unternehmenssicherheit, die wichtigsten Präventions-Regeln sowie die Kontaktdaten aller Verfassungsschutzbehörden. Der Bayerische Verfassungsschutz steht Ihnen als Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung - sowohl präventiv als auch im Verdachtsfall und berät Sie vertraulich und kostenfrei.




27.03.2014 Verfassungsschutzbericht 2013



22.10.2013 Innenministerium verbietet islamistischen Verein in Ingolstadt

Das bayerische Innenministerium hat heute den islamistischen Verein 'Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt e.V.' verboten. Innenminister Joachim Herrmann: "Der radikale Islamismus ist hochgefährlich, das dürfen wir auf keinen Fall unterschätzen. Von ihm geht eine große Gefahr für die innere Sicherheit aus. Wo immer hier Vereinsverbote möglich sind, müssen und werden wir davon Gebrauch machen." Als besonders wertvoll hat sich im Vorfeld des Vereinsverbots wieder einmal die Arbeit des Verfassungsschutzes erwiesen, der für die radikal-islamistische und damit verfassungsfeindliche Grundausrichtung des 'Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt' zahlreiche Belege gesammelt hat. So setzte sich der Verein für die Ziele des 2001 verbotenen Kalifatsstaats ein, mit dem zunächst in der Türkei und anschließend auf der ganzen Welt die Einheit von Staat und Religion auch unter Einsatz von Gewalt verwirklicht werden sollte. Auch wurde hier die Teilnahme am "Jihad" als eine für jeden Muslim verbindliche Pflicht verherrlicht.

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10.07.2013 Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen das 'Freie Netz Süd'

Die Durchsuchungsaktionen begannen heute Morgen um vier Uhr. Sie fanden in allen bayerischen Regierungsbezirken unter Beteiligung sämtlicher Polizeipräsidien statt. Das verdeutlicht, welche bayernweite Bedeutung das 'Freie Netz Süd' mittlerweile in der Neonazi-Szene erlangt hat. Der Polizeieinsatz wurde im Auftrag des Innenministeriums vom Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) koordiniert und geführt. Er beruht wesentlich auf Erkenntnissen und Vorarbeiten des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (BLfV), das das 'Freie Netz Süd' seit seinem ersten Auftreten Ende 2008 beobachtet. Ziel der Ermittlungen ist es, die Strukturen dieses neonazistischen Netzwerks weiter aufzuklären und Beweismaterial für ein Vereinsverbot zu sammeln. Hinter dem 'Freien Netz Süd' stehen rund 20 Neonazi-Kameradschaften aus Bayern mit rund 150 Mitgliedern. Das Mobilisierungspotenzial liegt bei rund 300 Personen. Nach den Erkenntnissen des BLfV gibt es Anhaltspunkte, dass das 'Freie Netz Süd' als Ersatzorganisation der von Innenminister a.D. Dr. Günther Beckstein Anfang 2004 verbotenen 'Fränkischen Aktionsfront' agiert.

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Cyber Allianz Zentrum Bayern ist Anlaufstelle für die bayerische Wirtschaft und Betreiber kritischer Infrastruktur

Ab sofort unterstützt das Cyber-Allianz-Zentrum (CAZ) im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz Unternehmen sowie Betreiber kritischer Infrastruktur (KRITIS) bei der Prävention und Abwehr gezielter Cyberangriffe. Es fungiert als vertraulicher Ansprechpartner und zentrale staatliche Steuerungs- und Koordinierungsstelle.
Bei konkreten Vorfällen wird das Cyber-Allianz-Zentrum gemeinsam mit den betroffenen Wirtschaftsunternehmen über das weitere Vorgehen vertraulich beraten. Bei der Analyse der Angriffe arbeitet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz eng mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen. Die Ergebnisse werden im Cyber Allianz Zentrum nicht nur gesammelt und intern weiterverarbeitet; neben dem betroffenen Unternehmen erhalten auch andere möglicherweise von einem ähnlichen Angriff betroffene Unternehmen Informationen – selbstverständlich in anonymisierter Form. Dadurch können Schutzmechanismen optimiert und Angriffe wirksam abgewehrt werden.

Sie erreichen das  CAZ unter

Tel.: 089 31 201 222 oder

per E-Mail: caz@lfv.bayern.de

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12.04.2013 Verfassungsschutzbericht 2012


03.07.2012 Broschüre "Soziale Netzwerke und ihre Auswirkungen auf die Unternehmenssicherheit"


Neue Broschüre "Soziale Netzwerke und ihre Auswirkungen auf die Unternehmenssicherheit" erschienen

Im Rahmen der Präventionsaktivitäten des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz ist in Zusammenarbeit mit der Hochschule Augsburg die Broschüre "Soziale Netzwerke und ihre Auswirkungen auf die Unternehmenssicherheit" entstanden. Führungskräften und Mitarbeitern soll sie einen Überblick über das Thema „Soziale Netzwerke und ihre Auswirkungen auf die Unternehmenssicherheit“ geben. Die Publikation versteht sich als Kompendium und Nachschlagewerk, in dem die wichtigsten sozialen Netzwerke dargestellt und mögliche Sicherheitsprobleme skizziert sind. Die atemberaubende Geschwindigkeit des technischen Fortschritts im Internet lässt dabei gezwungenermaßen nur eine Momentaufnahme zu.


19.04.2012 Broschüre "Salafistische Bestrebungen in Deutschland"


Analyse des Verfassungsschutzes zu Salafismus in Deutschland erschienen

Die Verfassungsschutzbehörden beobachten den Salafismus in Deutschland seit geraumer Zeit. Auch vor dem Hintergrung der zuletzt geführten öffentlichen Diskussion zu dieser Erscheinungsform des Islamismus haben die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern nun eine seit längerem erarbeitete Publikation zu der Thematik veröffentlicht. Unter dem Titel "Salafistische Bestrebungen in Deutschland" erklärt sie die extremistische Ideologie des Salafismus. Außerdem geht die Publikation auf die unterschiedlichen Dimensionen von Salafismus und Gewalt ein. Zudem stellt die Analyse der Verfassungsschutzbehörden die unterschiedlichen Formen salafistischer Propaganda dar und geht abschließend auf deren radikalisierungsfördernden Dimensionen ein.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Heinz Fromm und der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz Dr. Burkhard Körner erklären zur Herausgabe:

"Es ist gut, dass die für die Beobachtung und Bewertung extremistischer Bestrebungen in Deutschland zuständigen Verfassungsschutzbehörden mit ihrer gemeinsamen Publikation "Salafistische Bestrebungen in Deutschland" ihren Beitrag zur Unterrichtung der Öffentlichkeit leisten und damit eine sachliche Diskussion der Problematik unterstützen".


23.03.2012 Verfassungsschutzbericht 2011


Verfassungsschutzbericht 2011

Rechtsextremismus und -terrorismus, islamistische Bestrebungen und Linksextremismus - unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist verschiedensten Bedrohungen ausgesetzt. Nur wer die Feinde unserer Demokratie kennt, kann sich vor ihnen schützen und sie bekämpfen. Der Verfassungsschutzbericht informiert über die aktuellen Entwicklungen.


23.03.2012 Neue Broschüre "Nein zu Nazis & Co." erscheint


Neue Broschüre "Nein zu Nazis & Co."

Information und Prävention spielen beim gemeinsamen Kampf gegen den Rechtsextremismus eine entscheidende Rolle. Das Innenministerium hat daher zusammen mit der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) im Landesamt für Verfassungsschutz die Rechtsextremismus-Broschüre „Hellhörig bei braunen Tönen“ wesentlich überarbeitet. Mit der neuen Broschüre können jetzt alle „Nein zu Nazis & Co.“ sagen. Die Broschüre eignet sich vor allem für die Arbeit mit Jugendlichen. Es geht um braune Musik, braunen Sumpf im Internet, bunt verpackte braune Jugendarbeit usw. Die Broschüre hilft aber auch - angefangen bei A wie ADOLF - rechtsextremistische Symbole und Buchstaben- bzw. Zahlencodes zu erkennen. Und sie listet eine ganze Reihe von Ansprechpartnern auf, die mit Rat und Tat zur Seite stehen. Folien mit den Einstiegsbildern zu den jeweiligen Kapiteln stehen für Unterrichtszwecke ebenfalls zum Herunterladen zur Verfügung.


15.11.2011 BayLfV hatte keine Kontakte zu den getöteten Tätern aus Thüringen


27.10.2011 Pressemitteilung zu den Artikeln der SZ vom 25./26.10.2011