Alle Informationen die zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen gesammelt wurden, laufen in der „Auswertung“ zusammen. Aufgabe der mit der Auswertung befassten Mitarbeiter ist es, den Aussagewert und die Bedeutung der jeweiligen Information zu analysieren, zu speichern und Lagebilder zu erstellen bzw. Anfragen zu beantworten. Der Verfassungsschutz unterrichtet als „Frühwarnsystem“ die politisch Verantwortlichen. Die zuständigen staatlichen Stellen in Bund und Ländern werden dadurch in die Lage versetzt, verfassungsfeindlichen Kräften rechtzeitig zum Beispiel durch das Verbot von Vereinen oder Versammlungen zu begegnen. Darüber hinaus informiert auch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über die Ergebnisse seiner Arbeit. Ein wichtiger Adressat sind ferner staatliche Exekutivbehörden, insbesondere die Polizei, denen – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – Informationen zur Aufgabenerfüllung übermittelt werden. Eine Pflicht zur Unterrichtung der Strafverfolgungsbehörden besteht nicht in jedem Fall. Denn anders als die Polizei, die als Strafverfolgungsbehörde dem Legalitätsprinzip unterliegt und damit jede Straftat verfolgen muss, arbeitet der Verfassungsschutz auf der Grundlage des Opportunitätsprinzips. Er darf daher die Weitergabe strafrechtlich relevanter Erkenntnisse unter Umständen zeitweise zurückstellen. Dieser Ermessensspielraum tendiert jedoch umso weiter gegen Null, je schwerer eine geplante oder begangene Straftat wiegt.

