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Beobachtungsauftrag

Nach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat das Landesamt für Verfassungsschutz im Wesentlichen den Auftrag der Beobachtung von

Darüber hinaus wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz u.a. bei Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des Geheimschutzes und des Sabotageschutzes mit. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Es ist fernerhin beteiligt bei der Überprüfung von Mitarbeitern in Flughäfen und Kernkraftwerken nach dem Luftsicherheitsgesetz bzw. Atomgesetz sowie bei einbürgerungs- und ausländerrechtlichen Entscheidungen.

Im Mittelpunkt der Beobachtung stehen Aktivitäten von extremistischen Organisationen. Dazu müssen zwangsläufig auch die Mitglieder und Unterstützer erfasst werden. Aber auch die Beobachtung von Einzelpersonen ist zulässig.

Der Verfassungsschutz beobachtet verfassungsfeindliche Bestrebungen im Inland. Er informiert die politisch Verantwortlichen und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Beobachtung, vor allem über mögliche Gefahren. Er versetzt die zuständigen staatlichen Stellen des Bundes und der Länder in die Lage, verfassungsfeindlichen Kräften rechtzeitig und angemessen zu begegnen.

Im Gegensatz zum Verfassungsschutz beschafft der Bundesnachrichtendienst (BND) Informationen über das Ausland, die für die Bundesrepublik Deutschland außen- und sicherheitspolitisch von Interesse sind. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr.