Geheim- und Sabotageschutz
Unter Geheimschutz versteht man diejenigen Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass Informationen, die im öffentlichen Interesse geheim zu halten sind, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Solche geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als „Verschlusssachen“ bezeichnet. Verschlusssachen gibt es in Behörden, aber auch in privatwirtschaftlichen Unternehmen, die im Auftrag des Staates tätig werden. Ihr Bekanntwerden würde den Bestand, die Sicherheit oder sonstige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden. Je nach Größe des möglichen Schadens, der durch die unbefugte Nutzung dieser Informationen entstehen könnte, werden die Verschlusssachen unterschiedlich eingestuft. „Streng geheim“ ist der höchste Geheimhaltungsgrad.
Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Geheim- und Sabotageschutz ist das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz telefonisch unter 089/31201-270 o. -292 erreichbar.
Die einzelnen Tätigkeitsfelder auf dem Gebiet des Geheimschutzes ergeben sich aus Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG). Folgende Bereiche können hierbei unterschieden werden:
Materieller Geheimschutz
Der materielle Geheimschutz umfasst die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, die geschaffen werden müssen, um Verschlusssachen im staatlichen Interesse vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.
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Personeller Geheimschutz
Der personelle Geheimschutz umfasst die Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass nur solche Personen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden, bei denen keine Hinweise auf ein Sicherheitsrisiko vorliegen.
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Geheimschutz in der Wirtschaft
Der Geheimschutz in der Wirtschaft bezieht sich auf Wirtschaftsunternehmen, die im Zusammenhang mit Aufträgen des Bundes oder eines Landes Umgang mit geheim zu haltenden Informationen, so genannten Verschlusssachen, haben.
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Sabotageschutz
Als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 wurde das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) um die Aufgabe des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes erweitert. Ziel des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes ist es, durch Sicherheitsüberprüfungen mögliche Sabotageakte auf lebenswichtige Einrichtungen durch so genannte Innentäter zu verhindern. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Einrichtungen erhalten bleibt. Zu solchen Bereichen zählen z.B. Einrichtungen des Technischen Hilfswerks (THW) bzw. die „Integrierten Leitstellen“ der Rettungsdienste.
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