Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bildet nicht aus. Wir gewinnen unsere Beamtinnen und Beamten grundsätzlich aus der Bayerischen Polizei. In der Verwaltung beschäftigen wir Beamtinnen und Beamte mit abgeschlossener bayerischer Laufbahnprüfung für die Allgemeine Innere Verwaltung.
Für die Übernahme als Beamtin bzw. Beamter der 4. Qualifizierungsebene (höherer Dienst) ist die Laufbahnbefähigung für die entsprechende Qualifizierungsebene des Polizeivollzugsdienstes oder ein abgeschlossenes Zweites Juristisches Staatsexamen erforderlich. Die vom Bayer. Staatsministerium des Innern für die Einstellung festgelegte Grenznote ist auch Voraussetzung für eine Übernahme zum Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz. Daneben werden in speziellen Fachbereichen Bedienstete mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Politologie, Islamwissenschaft, EDV oder Technik eingesetzt.
Wir beschäftigen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Ableistung eines Praktikums ist aus grundsätzlichen sicherheits- und geheimschutzrechtlichen Erwägungen nicht möglich.
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