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Rechtsquellen

Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland hat seine verfassungsrechtlichen Grundlagen in Art. 73 Abs.1 Nr. 10 Buchst. b, c und in Art. 87 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Seine Aufgaben und Befugnisse sind einfachgesetzlich genau festgelegt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) beschreibt die von Bund und Ländern auf dem Gebiet des Verfasssungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen in allen Ländern eigene Verfassungsschutzgesetze. In Bayern regelt das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG)die Aufgaben und Befugnisse des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz.