Gegen die Demokratie

Auf dem Foto ist ein Teilnehmer einer rechtsextremistischen Kundgebung zu sehen, der eine Jacke mit der Aufschrift "Gegen das System" trägt.
© Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

Rechtsextremisten sind Antidemokraten. Die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Repräsentanten des demokratischen Verfassungsstaates verachten sie.

Das Gegenmodell der Rechtsextremisten ist der hierarchisch strukturierte, autoritäre Obrigkeitsstaat, der als „deutsche Volksherrschaft“ konzipiert ist. Darin ersetzt die Ordnung die Freiheit und das Führerprinzip demokratische Entscheidungsprozesse. Die Überbetonung von Nation und Volk mündet in der Forderung nach einer möglichst homogenen, rassisch geprägten „Volksgemeinschaft“. Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder Rasse bestimme den Wert eines Menschen. Typische Merkmale der Überbewertung der ethnischen Zugehörigkeit sind Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit.

Beispiele dafür finden sich im NPD-Parteiprogramm vom Juni 2010:

„Volksherrschaft setzt die Volksgemeinschaft voraus. Der Staat nimmt die Gesamtverantwortung für das Volksganze wahr und steht daher über Gruppeninteressen.“

Feindbilder

Staatliche Repräsentanten wie Politiker demokratischer Parteien oder die Polizei gelten Rechtsextremisten als Feindbilder, weil sie den freiheitlichen Rechtsstaat und die Demokratie vertreten und schützen. Staatliche Maßnahmen gegen Rechtsextremisten werden umgedeutet als ungerechtfertigte politische Verfolgung Andersdenkender.

Diese Ideologien und Verhaltensweisen stehen in klarem Widerspruch zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zielen darauf ab, das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat zu untergraben.