Spionageabwehr

Spionage ist eine geheime Tätigkeit für einen fremden Staat, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Militär, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gemäß §§93ff StGB (Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit) in Betracht.

Die Spionageabwehr gehört gemäß Art. 5 Abs 1, Nr. 2, 3 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes zu den Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Gesammelt werden Erkenntnisse über Methoden und Strukturen ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland, um entsprechende Aktivitäten aufklären und verhindern zu können.

Neben den klassischen Spionagemethoden hat die technische Informationsbeschaffung über das Internet in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.