Das Bild zeigt einen Stempel mit der Aufschrift "Geheim - amtlich geheimgehalten" neben einem vollen Aktenordner.
© Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

Geheimschutz in der Wirtschaft

Unternehmen, die hochsensible staatliche Informationen von Behörden, ausländischen amtlichen Stellen oder zwischenstaatlichen Organisationen erhalten, unterliegen der Geheimschutz-Betreuung. Diese stellt den einheitlichen Schutz von Verschlusssachen auch in Wirtschaftsunternehmen sicher.

Zuständigkeiten

Zuständige Behörde auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Verfahren ist im Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft geregelt.

Bei der Vergabe von Verschlusssachen-Aufträgen durch bayerische Behörden erfolgt die Geheimschutzbetreuung durch das jeweilige Staatsministerium bzw. den Bayerischen Landtag.

Ansprechpartner und mitwirkende Stelle für alle geheimschutzbetreuten Unternehmen, die ihren Sitz in Bayern haben, ist das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz. Das Beratungsangebot umfasst alle Themenbereiche der Geheimschutzbetreuung, von den Voraussetzungen und Abläufen des Aufnahmeverfahrens bis hin zum Ausscheiden aus der Geheimschutzbetreuung.

Tätigkeitsfeld/Angebot

Ziel der Geheimschutzbetreuung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ist es, nicht nur nachrichtendienstliche Angriffe zu erkennen und abzuwehren, sondern ihnen durch gezielte Maßnahmen präventiv entgegenzuwirken. Wichtig ist, jedem Hinweis, der den Verdacht auf eine nachrichtendienstliche Tätigkeit, einen Verrat oder Sabotage begründen könnte, nachgehen zu können. Vertraulichkeit ist dabei garantiert und die Basis für eine Sicherheitspartnerschaft zwischen den Unternehmen und den Ansprechpartnern beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz.

Sie erreichen uns unter (089) 31201 - 222 oder gswi@lfv.bayern.de.

Alle Beratungsleistungen sind kostenfrei.