Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz ist ein Frühwarnsystem, um Gefährdungen unserer Demokratie rechtzeitig zu erkennen. Er hat die Aufgabe, Regierung und Parlament und andere zuständige staatliche Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren. So soll es staatlichen Stellen ermöglicht werden, rechtzeitig Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen.

Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit klärt der Verfassungsschutz zudem die Bevölkerung über aktuelle extremistische Entwicklungen auf. Nicht die Arbeit der Sicherheitsbehörden allein, sondern nur ein gesamtgesellschaftliches Engagement kann dem Extremismus den Boden entziehen.

Frühwarnsystem

Um seine Aufgabe als Frühwarnsystem erfüllen zu können, hat das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz den gesetzlichen Auftrag, extremistische und sonstige gegen die Verfassung gerichtete Aktivitäten von Personen und Organisationen im Inland zu beobachten. Als extremistische Bestrebungen werden in Bayern beobachtet: Islamismus, auslandsbezogener Extremismus, Rechtsextremismus, verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit, Linksextremismus und die Scientology-Organisation.

Daneben zählen auch die Beobachtung der Organisierten Kriminalität, die Abwehr von Spionageaktivitäten ausländischer Nachrichtendienste und der Schutz vor Geheimnisverrat und Sabotage zu den Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz gewinnt Informationen weit überwiegend aus allgemein zugänglichen Quellen wie Internet, Zeitungen und Flugblättern oder auf Veranstaltungen extremistischer Organisationen. Einen Teil seiner Informationen erhält der Verfassungsschutz – unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen – durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel oder von anderen Behörden und Institutionen.

Die gewonnenen Informationen werden sorgfältig geprüft und ausgewertet. Gewinnt der Verfassungsschutz Erkenntnisse, die ein sicherheitsrechtliches Eingreifen erforderlich machen, unterrichtet er die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Polizei, Versammlungs- oder Ausländerbehörde). Diese entscheidet dann selbständig, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind.

Vorfeldaufklärung

Verfassungsschutz und Polizei arbeiten beim Schutz von Staat und Verfassung eng zusammen, sind organisatorisch aber voneinander getrennt, Verfassungsschutzbehörden dürfen keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden (organisationsrechtliches Trennungsgebot). Der Verfassungsschutz ist ausschließlich für die Vorfeldaufklärung zuständig und hat keine Zwangsbefugnisse und kein Weisungsrecht gegenüber der Polizei (befugnisrechtliches Trennungsgebot). Aufgabe der Polizei ist die Abwehr von Gefahren sowie die Aufklärung von Straftaten. Sie verfügt über Eingriffsrechte und Zwangsbefugnisse (z.B. Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen usw.) und muss eingreifen, sobald sie Hinweise auf Straftaten erhält.

Im Bereich der Bundeswehr nimmt der Militärische Abschirmdienst (MAD) Verfassungsschutzaufgaben wahr. Der Bundesnachrichtendienst (BND) beschafft im Gegensatz zum Verfassungsschutz Informationen über das Ausland, die für die Bundesrepublik Deutschland außen- und sicherheitspolitisch von Interesse sind.