Mitwirkungs- und Beteiligungsaufgaben

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat auch eine Reihe von Mitwirkungsaufgaben, bei denen es als Fachberater für Entscheidungen anderer Behörden hinzugezogen wird. Zu den Mitwirkungsaufgaben zählen insbesondere der Geheim- und Sabotageschutz.

Zudem wird das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz auch bei einbürgerungs- und ausländerrechtlichen Entscheidungen beteiligt (Beteiligungsaufgaben). Es arbeitet in der behördenübergreifenden Arbeitsgruppe BIRGiT (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus / Extremismus) mit. Ferner erteilt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz amtliche Auskünfte im Rahmen der Verfassungstreueüberprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst. Außerdem übermittelt es relevante Erkenntnisse im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen u.a. nach dem Luftsicherheitsgesetz und dem Atomgesetz.