Bestrebungen, extremistische

Nach allgemeinem Sprachgebrauch sind Bestrebungen alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Diese Aktivitäten umfassen Vorbereitungshandlungen, Agitation und Gewaltakte.

Es ist zu unterscheiden zwischen

  • Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes,
  • Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes,
  • Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes sind solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen.

Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes sind solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen.

Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu zählenden Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.

Bestrebungen der vorgenannten Art können auch von Einzelpersonen ausgehen.