Politisch motivierte Kriminalität (PMK)

Das Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ wurde zum 1. Januar 2001 eingeführt. Erfasst werden alle Straftaten, die einen oder mehrere Straftatbestände der sogenannten klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen, sowie Straftaten, bei denen Anhaltspunkte für eine politische Motivation gegeben sind. Die Daten werden im Polizeibereich erhoben und zentral durch das Bundeskriminalamt unter verschiedenen Gesichtspunkten differenziert dargestellt.

Die Straftaten werden folgenden Phänomenbereichen zugeordnet:

  • Politisch motivierte Kriminalität – rechts,
  • Politisch motivierte Kriminalität – links,
  • Politisch motivierte Ausländerkriminalität,
  • Sonstige politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund.