Sicherheitsüberprüfung
Mit dem Begriff der Sicherheitsüberprüfung wird das Verfahren zur Überprüfung einer Person nach den Bestimmungen des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) bezeichnet, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (siehe auch personeller Geheimschutz).