Sabotageschutz

Seit dem 1. Januar 2005 werden Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen lebenswichtiger Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, einer Sicherheitsüberprüfung (Ü1) unterzogen. Die Maßnahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes sollen Einrichtungen, deren Ausfall oder Zerstörung die Gesundheit oder das Leben von großen Teilen der Bevölkerung erheblich gefährden würde oder die für das Gemeinwesen unverzichtbar sind, vor möglichen Innentätern (Saboteuren) schützen. Zu solchen Einrichtungen zählen insbesondere Einrichtungen der Energieversorgung oder der Telekommunikation. Gleiches gilt auch für Einrichtungen, die der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr dienen.

Ähnlich dem personellen Geheimschutz findet der vorbeugende personelle Sabotageschutz seine rechtlichen Grundlagen im Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) sowie der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VVBaySÜG).