Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit

Verfassungsschutzrelevante Islamfeinde setzen den Islam als Weltreligion pauschal mit dem Islamismus als politischer Ideologie gleich. Sie stellen ihn als totalitäre und gewaltverherrlichende Ideologie dar, von der eine erhebliche Gefahr für die Gesellschaft ausgehe. Muslime sind in ihren Augen in eine demokratische Gesellschaftsordnung nicht integrierbar. Elementare Grundrechte wie die Religionsfreiheit sollen für sie daher keine uneingeschränkte Anwendung finden.

Wenn Islamfeinde die Grundrechte von Muslimen einschränken oder außer Kraft setzen wollen, dann ist dies verfassungsschutzrelevant. Kritik, die im Rahmen einer geistig-politischen Auseinandersetzung auf Gefahren eines politischen Islam für unsere Grundwerte hinweist, unterliegt hingegen nicht dem Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes.

Die verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit steht außerhalb des Rechtsextremismus. Es fehlen die für den Rechtsextremismus typischen Ideologieelemente wie autoritäres Staatsverständnis, Antisemitismus, Rassismus oder die Ideologie der Volksgemeinschaft. Daneben gibt es aber auch eine rechtsextremistisch motivierte Islamfeindlichkeit.