Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit
Verfassungsschutzrelevante Islamfeinde setzen den Islam als Weltreligion pauschal gleich mit dem Islamismus als politischer Ideologie. Sie stellen ihn dar als totalitäre und gewaltverherrlichende Ideologie, von der eine erhebliche Gefahr für die Gesellschaft ausgehe. Muslime sind in ihren Augen in eine demokratische Gesellschaftsordnung nicht integrierbar. Elementare Grundrechte wie die Religionsfreiheit sollen für sie daher keine uneingeschränkte Anwendung finden.
Wenn Islamfeinde die Grundrechte von Muslimen einschränken oder außer Kraft setzen wollen, dann ist dies verfassungsschutzrelevant. Kritik, die im Rahmen einer geistig-politischen Auseinandersetzung auf Gefahren eines politischen Islam für unsere Grundwerte hinweist, unterliegt hingegen nicht dem Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes.
Die verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit steht außerhalb des Rechtsextremismus. Es fehlen die für den Rechtsextremismus typischen Ideologieelemente wie autoritäres Staatsverständnis, Antisemitismus, Rassismus oder die Ideologie der Volksgemeinschaft. Daneben gibt es aber auch eine rechtsextremistisch motivierte Islamfeindlichkeit.
Aktuell
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© Peter Bornemann 07.08.2018Halbjahresinformationen des Verfassungsschutzes
Bayern ist im ersten Halbjahr 2018 von schweren extremistischen Gewalttaten verschont geblieben. Dennoch hält Innenminister Joachim Herrmann nach wie vor den Islamismus für die größte Bedrohung unserer Gesellschaft.
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© Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration 05.04.2018Vorstellung des Bayerischen Verfassungsschutzberichts 2017
In allen Bereichen des Extremismus, ob islamistisch, rechtsextremistisch oder linksextremistisch, ist die Gefährdung nach wie vor hoch. Zu diesem Ergebnis kommt Innenminister Joachim Herrmann in seiner Analyse des Verfassungsschutzberichts 2017.
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