Das Bild zeigt eine Person, die ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Fremdarbeiter stoppen" trägt.
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Rassismus / Fremdenfeindlichkeit

Allen Rechtsextremisten gemeinsam ist die Auffassung, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder „Rasse“ entscheide über den Wert eines Menschen. Rassisten gehen von nicht oder kaum veränderbaren „Rassen“ aus. Sie leiten daraus „naturbedingte“ Besonderheiten und Verhaltensweisen von Menschen ab und unterscheiden zwischen „höherwertigen“ und „minderwertigen“ Menschen.

Mit der Bezeichnung als „Rasse“ werden Menschen nach ethnischen Besonderheiten in Gruppen aufgeteilt. Ab Ende des 17. Jahrhunderts bis ins 20. Jahrhundert versuchten zahlreiche Wissenschaftler dies zu belegen. Sie scheiterten allesamt. Dennoch fand der Rassismus weite Verbreitung. Über die Kriterien zur trennscharfen Definition von „Rassen“ bestand keine Einigkeit. Die Anhänger des „Rasse“-Konzeptes benannten die verschiedensten Unterscheidungsmerkmale. Mal war von nur 2, mal von über 60 „Rassen“ die Rede.

Ausgrenzung

Bis heute sind menschliche „Rassen“ biologisch nicht belegt. Belegt sind dagegen soziologische Funktionen des Rassismus: „Rassen“ werden bemüht, um Menschen auszugrenzen und Zugehörigkeit zu erzeugen. Das „Rasse“-Modell bietet einfache Erklärungen. Rechtsextremisten finden es daher attraktiv.

Rassisten meinen, „Rassen“ optisch unterscheiden zu können. Äußere Merkmale werden dadurch zum entscheidenden Kriterium, ob einer Person bestimmte Rechte zustehen oder nicht. Rassisten in Deutschland werten die „weiße“ bzw. „arische Rasse“ auf und sehen alle anderen „Rassen“ als minderwertig an. Dabei haben sie keine einheitliche Vorstellung einer „weißen“ oder „arischen Rasse“: Die einen denken dabei an „Deutsche“ und Skandinavier, andere meinen alle Europäer, einige verstehen darunter alle optisch als „Weiße“ erkennbare Menschen.

Nach der Vorstellung von Rechtsextremisten soll das deutsche Volk vor der Integration „rassisch minderwertiger Ausländer“ und vor einer „Völkervermischung“ bewahrt werden. Rechtsextremisten befürchten den Untergang der „Rasse“ des deutschen Volkes infolge einer „Durchmischung mit fremdem Blut“.

Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz

Der Rassismus verstößt gegen elementare Menschenrechte und damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Ausgrenzung jener Menschen, die nicht dem rassischen Ideal der Rechtsextremisten entsprechen, widerspricht dem Grundsatz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Die Würde des Menschen ist bedingungs- und voraussetzungslos jedem Menschen eigen und nicht von der biologisch-genetischen Teilhabe an der Volksgemeinschaft abhängig (Art. 1 Grundgesetz).