Kontrolle

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz wird auf mehreren Ebenen und durch verschiedenste Institutionen kontrolliert. Das reicht von der Verwaltungskontrolle über die parlamentarische und gerichtliche Kontrolle bis hin zur Kontrolle durch die Öffentlichkeit.

Verwaltungsintern unterliegt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz der allgemeinen und fachlichen Behördenaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Dabei werden sowohl Belange der Organisation, Geschäftsverteilung und Haushalts- und Personalplanung, als auch die Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung überprüft.

Parlamentarische Kontrolle

Hinzu kommt die allgemeine parlamentarische Kontrolle, die durch die Berichtspflicht des verantwortlichen Ministers gegenüber dem Landtag im Rahmen von aktuellen Stunden, Anfragen von Abgeordneten, Petitionen von Bürgern usw. ausgeübt wird. Ein besonderes Gremium des Bayerischen Landtags, das Parlamentarische Kontrollgremium, überwacht die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz nach Maßgabe des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetz (PKGG).

Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird durch zwei unabhängige öffentliche Stellen kontrolliert. Grundsätzlich überprüft der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz. Im Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes, d. h. bezogen auf Maßnahmen, die in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen, übt diese Kontrolle die G 10-Kommission aus.

Dem Bayerischen Obersten Rechnungshof obliegt die Rechnungsprüfung gemäß der Bayerischen Haushaltsordnung.

Diese Kontrollen werden ergänzt durch die Möglichkeit, gegen belastende Maßnahmen die Verwaltungsgerichte anzurufen.

Öffentlichkeit und Medien

Eine nicht zu unterschätzende Kontrolle übt die Öffentlichkeit aus. Bürger haben die Möglichkeit, Anfragen zu bestimmten Themen oder Anträge auf Auskunftserteilung über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu stellen. Auch über die Medienberichterstattung findet eine Kontrolle der Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz statt.