Gefährdungspotenzial

Die Ereignisse in Georgensgmünd und Reuden haben gezeigt, dass Personen aus der Reichsbürgerbewegung zur Durchsetzung ihrer Ziele auch zu gewaltsamen Mitteln greifen. Bereits vorher gab es Übergriffe mit körperlicher Gewaltanwendung, gerade gegenüber Gerichtsvollziehern. Bei Durchsuchungsaktionen wurden sowohl legale und illegale Schusswaffen als auch Chemikalien, die zum Bau von Sprengsätzen geeignet sind, bzw. pyrotechnische Gegenstände aufgefunden.

Die Heterogenität der Reichsbürgerszene macht eine substanzielle Gefährdungsbewertung stets vom konkreten Einzelfall abhängig. Die aktuell erreichte Eskalationsstufe ist ein Hinweis, dass sich auch in den nicht rechtsextremistischen Kreisen der Szene zunehmend Personen bewegen, die gewaltbereit sind. Die Ideologie ist im Grundsatz geeignet, aus einer anfänglichen Ablehnungshaltung gegenüber dem Staat zu Staatshass zu führen.
In der Reichsbürgerszene ist eine besondere Waffenaffinität feststellbar. Die bayerischen Sicherheitsbehörden bearbeiten deshalb schwerpunktmäßig Personen innerhalb der Szene, die ein höheres Gewaltpotenzial und/oder eine hohe Affinität zu Waffen aufweisen. Um das diesbezügliche Gefahrenpotenzial zu minimieren, werden bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse von Szeneangehörigen durch die bayerischen Sicherheitsbehörden überprüft und – soweit möglich – entzogen.

Die Reichsbürgerideologie insgesamt ist geeignet, Personen in ein geschlossenes verschwörungstheoretisches Weltbild zu verstricken, in dem aus Staatsverdrossenheit Staatshass werden kann. Dies kann die Grundlage für Radikalisierungsprozesse sein.
Reichsbürger fühlen sich nicht verpflichtet, den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen Folge zu leisten. Den Vertretern des Staates sprechen sie die Legitimation ab oder definieren sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend. In Einzelfällen kommt es dabei auch zu Gewaltandrohung bzw. zu Gewaltanwendung gegenüber staatlichen Repräsentanten.