Das Bild zeigt einen Stempel mit der Aufschrift "VS-VERTRAULICH - amtlich geheimhalten".
© Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

Materieller Geheimschutz

Bestimmte sensible staatliche Informationen sind im öffentlichen Interesse geheim zu halten, da ihr Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden könnte.

Solche Verschlusssachen werden je nach Schutzwürdigkeit in vier unterschiedliche Geheimhaltungsgrade unterteilt:

  • VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
  • VS-VERTRAULICH
  • GEHEIM und
  • STRENG GEHEIM

Bei Verschlusssachen kann es sich neben Schriftstücken auch um Bild- und Tonaufzeichnungen, Datenträger oder elektronische Dateien handeln.

Der materielle Geheimschutz umfasst die erforderlichen Schutzvorkehrungen für den Umgang mit Verschlusssachen (Erstellung, Kennzeichnung, Aufbewahrung, Weitergabe, Transport etc.).

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz berät die Behörden des Freistaats Bayern in allen Fragen des materiellen Geheimschutzes, insbesondere bei der Planung und Durchführung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Umgang mit beziehungsweise zum Schutz von Verschlusssachen.