Das Bild zeigt den Start einer Rakete.
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Proliferation

Als Proliferation bezeichnet man

  • die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen,
  • die Weiterverbreitung der zu ihrer Herstellung erforderlichen Produktionsmittel,
  • die Weiterverbreitung von Trägersystemen für Massenvernichtungswaffen (z.B. Raketen und Drohnen),
  • die Weiterverbreitung des dafür erforderlichen Know-hows.

Wer betreibt Proliferation?

Staaten wie Iran, Nordkorea, Syrien und Pakistan versuchen, ihr konventionelles Waffenarsenal durch die Herstellung von Massenvernichtungswaffen zu ergänzen. Nordkorea und Pakistan verfügen bereits über die entsprechenden Technologien. Deren Bemühungen konzentrieren sich daher darauf, die bestehenden Nuklearwaffenprogramme zu modernisieren und zu erweitern. Außerdem treten sie als Exporteur von Waffen- und Raketentechnik auf und bieten anderen Staaten ihre Unterstützung an. Einzelne sogenannte „Risikostaaten“ besitzen oder entwickeln zudem Raketensysteme mit großen Aktionsradien, die geeignet sind, auch Ziele in Europa mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefechtsköpfen zu erreichen.

Trotz sich verbessernder Forschungs- und Entwicklungsstrukturen in den Risikostaaten sind bestimmte hochwertige Güter und Technologien nur in wenigen Industrieländern zu beziehen. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Standort zahlreicher Unternehmen der Spitzentechnologie ein lohnendes Zielgebiet für entsprechende Beschaffungsbemühungen der Risikostaaten.

Die strenge Gesetzgebung und die wirksamen Exportkontrollen in Deutschland setzen der Beschaffung einschlägiger Güter hohe Hürden. Risikostaaten verändern deshalb ständig ihre Beschaffungsmethoden, um geltende Exportkontrollverfahren zu umgehen und deutsche Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen zu täuschen.

Anzeichen proliferationsrelevanter Geschäfte

Aufgrund der sich ständig verändernden Beschaffungsmethoden gibt es keinen Filter, mit dem sich proliferationsrelevante Geschäfte eindeutig erkennen lassen. Die folgenden Auffälligkeiten können jedoch als Indikatoren dienen:

  • der auftretende Käufer kann nicht erklären, wofür das Produkt gebraucht wird und verfügt nicht über das erforderliche Fachwissen,
  • die angebotenen Zahlungsbedingungen sind besonders günstig, wie z.B. Barzahlung, hohe Vorauszahlungen oder ungewöhnliche Provisionen,
  • der Kunde wünscht eine außergewöhnliche Etikettierung, Kennzeichnung oder Beschriftung, um die Güter zu neutralisieren,
  • der Käufer verzichtet auf das Einweisen in die Handhabung, auf Serviceleistungen oder auf Garantie,
  • der tatsächliche Endverbleib der Güter ist unklar und kann nicht plausibel erklärt werden,
  • die Anfrage erfolgt über eine vermeintlich neutrale Handelsfirma, als Endnutzer werden landeseigene Hochschulen oder Firmen mit harmlos klingenden Namen angegeben,
  • Internetrecherchen zum als Käufer auftretenden Unternehmen ergeben kaum oder gar keine Treffer und deuten darauf hin, dass die Firma eigens für die Abwicklung einer Proliferationsaktivität gegründet wurde,
  • Mitglieder von Besuchsdelegationen werden namentlich nicht vorgestellt,
  • Firmenangehörige werden zu Ausbildungszwecken zur Herstellerfirma nach Deutschland geschickt, obwohl eine Einweisung vor Ort praktischer und sinnvoller wäre.

Know-How-Transfer

Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung ist wichtig und soll grundsätzlich nicht behindert oder kontrolliert werden. Allerdings stellt der Verfassungsschutz immer wieder Fälle fest, in denen Risikostaaten eine solche Zusammenarbeit zu missbrauchen versuchen, um sich das Know-how zu verschaffen, das sie zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen benötigen.

Als mögliche Quellen zur Beschaffung von Wissen kommen Universitäten, Hochschulen, wissenschaftliche Institute, Forschungsgesellschaften sowie Forschungsabteilungen und Schulungsbereiche in der Industrie in Betracht.

Aus Sicht des Verfassungsschutzes sind folgende wissenschaftlichen Bereiche proliferationsrelevant und damit gefährdet, Ziel einer nachrichtendienstlich gesteuerten Ausforschung zu werden:

  • Biologie (einschließlich Biotechnologie und Medizin)
  • Chemie, Biochemie
  • Physik
  • Nukleartechnik
  • Energie- und Umwelttechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Elektrotechnik
  • Luft- und Raumfahrttechnik
  • Maschinenbau
  • Werkstofftechnik
  • Verfahrenstechnik

Um den Abfluss proliferationsrelevanter Technologien im Hochschulbereich zu verhindern, überprüft eine vom Auswärtigen Amt und deutschen Sicherheitsbehörden initiierte „Arbeitsgemeinschaft Gastwissenschaftler“ routinemäßig die Deutschlandaufenthalte von Gastwissenschaftlern aus proliferationsaffinen Staaten auf einen möglichen Wissenstransfer aus dem Hochschulbereich in das Heimatland.

Der Verfassungsschutz als Ansprechpartner

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz führt Sensibilisierungsmaßnahmen bei Wirtschaftsunternehmen und -verbänden sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen durch. Dabei werden Informationen über die Proliferationspraxis vermittelt. Ziel ist es, Problembewusstsein zu schaffen und die Einrichtungen in die Lage zu versetzen, ihre Geschäftskontakte, Aktivitäten und wirtschaftlichen Kooperationen auf mögliche Proliferationsrelevanz hin zu überprüfen. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bieten Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft eine individuelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz steht als Beratungsinstanz allen bayerischen Firmen und Forschungseinrichtungen zur Verfügung:

Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

Arbeitsbereich Proliferationsverhinderung

Knorrstraße 139, 80937 München

Telefon: (089) 31201 - 500

Telefax: (089) 31201 - 380

E-Mail: spionageabwehr@lfv.bayern.de

Das Gespräch mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz ersetzt nicht die nach dem deutschen Ausfuhrrecht bestehende rechtliche Verpflichtung des Exporteurs oder des Wissensträgers, sich umfassend über die Rechtslage zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig die Genehmigung für die geplante Lieferung einer Ware oder von Know-how ins Ausland einzuholen.

Zentraler Ansprechpartner in allen rechtlichen Fragen der Exportkontrolle und des Antragsverfahrens ist das

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn

Telefon: 06196 - 908 - 0

Internet: www.bafa.de