Geheim- und Sabotageschutz

Die Maßnahmen des Geheimschutzes sollen verhindern, dass Unbefugte Zugang zu sogenannten Verschlusssachen erhalten. Als Verschlusssachen bezeichnet man Unterlagen und Informationen, die im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig sind. Verschlusssachen gibt es in Behörden, aber auch in privatwirtschaftlichen Unternehmen, die im Auftrag des Staates tätig werden.

Personen, die Zugang zu Verschlusssachen erhalten sollen, müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Art und Umfang der Überprüfung richten sich nach der Empfindlichkeit der Informationen, zu denen der Überprüfte Zugang bekommen soll. Voraussetzung für eine Sicherheitsprüfung ist die Zustimmung der betroffenen Person.

Materieller Geheimschutz

Der materielle Geheimschutz befasst sich mit den organisatorischen und technischen Voraussetzungen, die geschaffen werden müssen, um Verschlusssachen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Personeller Geheimschutz

Als personellen Geheimschutz bezeichnet man die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen.

Sabotageschutz

Ziel des Sabotageschutzes ist es, Einrichtungen, deren Ausfall oder Zerstörung die Gesundheit oder das Leben von großen Teilen der Bevölkerung erheblich bedrohen oder die für das Gemeinwesen unverzichtbar sind, vor möglichen Innentätern zu schützen. Hierzu zählen unter anderem die Energieversorgung, Bahn, Post und Telekommunikation.