Das Bild zeigt mehrere schwarzgekleidete Mitglieder einer Rockergruppierung auf ihren Motorrädern bei einer Ausfahrt.
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Rocker

Rockerkriminalität umfasst alle Straftaten von einzelnen oder mehreren Mitgliedern einer Rockergruppe, deren Tatmotivation im direkten Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe und der Solidarität zu ihr zu sehen ist.

Mit der von den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden eingeführten Bezeichnung „Outlaw Motorcycle Gang“ (OMCG) werden weltweit die polizeilich bedeutsamen Rockergruppierungen von der breiten Masse der Motorradclubs (MCs) abgegrenzt, die zwar im Einzelfall auch kriminelle Aktivitäten verfolgen können, diese aber nicht als Hauptmotivation ihrer Existenz verstehen.

1-Prozenter

Die OMCGs werden auch als „1-Prozenter“ bezeichnet. Unter dem Begriff „1-Prozenter“ versteht man Biker (Motorradfahrer), die sich selbst als Outlaws (Gesetzlose) sehen und das bestehende Rechtssystem ablehnen. Auch in Bayern begehen Mitglieder dieser OMCGs typische OK-Delikte wie Rauschgifthandel, Bedrohung oder Körperverletzung.

Aktuell werden deutschlandweit der Hells Angels MC, Bandidos MC, Outlaws MC, Gremium MC, Mongols MC und der Rock Machine MC den OMCGs zugeordnet. In Bayern tritt zudem der Trust MC auf.

Der bayerischen Rockerszene gehören etwa 1.200 Personen an. Zwischen den einzelnen Rockergruppierungen kommt es bei den Mitgliederzahlen immer wieder zu kleineren Verschiebungen.

Rockerähnliche Gruppierungen

Neben den herkömmlichen Rockergruppen drängen rockerähnlich organisierte Gruppierungen wie die Black Jackets oder die United Tribuns in die bayerische Szene, die den OMCGs in ihrem martialischen Auftreten, ihrer strengen Hierarchie und ihrem abgeschotteten Gruppenverhalten gleichen; Motorräder spielen für sie eine untergeordnete Rolle.

Das Anwachsen rockerähnlicher Gruppierungen kann angesichts der bisherigen Vormachtstellung der etablierten 1-Prozenter-Clubs zu einem erhöhten Konfliktpotenzial führen. Insbesondere dort, wo rockerähnliche Gruppierungen konkurrierende Gebietsansprüche erheben, sind auch gewalttätige Auseinandersetzungen möglich.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz verfolgt auch weiterhin mögliche Verbindungen zwischen Rockern und Rechtsextremisten. Eine darauf spezialisierte Arbeitsgruppe, die an der Schnittstelle zwischen den Fachbereichen Organisierte Kriminalität und Rechtsextremismus angesiedelt ist, konnte bislang keine strukturierte Zusammenarbeit und ideologische Annäherung beider Szenen in Bayern feststellen. Ungeachtet dessen bestehen aber punktuell personelle Überschneidungen zwischen dem Rockermilieu und der rechtsextremistischen Szene, die zumeist auf geschäftliche Interessen oder persönliche Beziehungen zurückgehen.

Auch konnten in Bayern bei mehreren Personen innerhalb der Rockerszene Tätowierungen festgestellt werden, die eindeutig rechtsextremistische Bezüge aufweisen.