Das Bild zeigt mehrere schwarzgekleidete Mitglieder einer Rockergruppierung auf ihren Motorrädern bei einer Ausfahrt.
© picture alliance/dpa/Martin Gerten

Rocker

Rockerkriminalität umfasst alle Straftaten von einzelnen oder mehreren Mitgliedern einer Rockergruppe, deren Tatmotivation im direkten Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe und der Solidarität zu ihr zu sehen ist.

Mit der von den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden eingeführten Bezeichnung „Outlaw Motorcycle Gang“ (OMCG) werden weltweit die polizeilich bedeutsamen Rockergruppierungen von der breiten Masse der Motorradclubs (MCs) abgegrenzt, die zwar im Einzelfall auch kriminelle Aktivitäten verfolgen können, diese aber nicht als Hauptmotivation ihrer Existenz verstehen.

1-Prozenter

Die OMCGs werden auch als „1-Prozenter“ bezeichnet. Unter dem Begriff „1-Prozenter“ versteht man Biker (Motorradfahrer), die sich selbst als Outlaws (Gesetzlose) sehen und das bestehende Rechtssystem ablehnen. Auch in Bayern begehen Mitglieder dieser OMCGs typische OK-Delikte wie Rauschgifthandel, Bedrohung oder Körperverletzung.

Aktuell werden deutschlandweit der Hells Angels MC, Bandidos MC, Outlaws MC, Gremium MC, Mongols MC und der Rock Machine MC den OMCGs zugeordnet. In Bayern tritt zudem der Trust MC auf.

 

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Gruppierungen finden Sie im aktuellen Verfassungsschutzbericht.