Barrierefreiheit

Unser Internetangebot ist für alle Nutzer da. Bürgerinnen und Bürger mit besonderen Bedürfnissen sollen so gut wie möglich an Informationen gelangen und sich auf unseren Internetseiten gut zurechtfinden können.

Das Internetangebot des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz wurde daher realisiert nach den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) und der Bayerischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BayBITV).

Überdies ist das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bemüht, sein Internetangebot im Einklang mit der seit Juli 2023 geltenden Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an oeffentlichkeit@lfv.bayern.de mit einer Beschreibung, wo Ihnen die Barriere aufgefallen ist.

Folgende Funktionen für eine barrierefreie bzw. möglichst barrierearme Kommunikation stehen gemäß der vorliegenden Erklärung zur Verfügung:

Schriftgröße und Kontrast

Sie können die Schrift nicht gut erkennen, zum Beispiel weil sie zu klein oder zu hell ist? Dann verändern Sie Schriftgröße und Kontrast, indem Sie oben links auf der Seite in der Menüleiste Barrierefreiheit auf das Symbol Aa für Schriftgröße sowie das Halbkreis-Symbol für Kontrast klicken.

Vorlesefunktion

Wenn Sie kein eigenes Vorleseprogramm installiert haben, können Sie die integrierte Vorlesefunktion nutzen. Klicken Sie ganz links oben auf das Lautsprecher-Symbol. Dadurch öffnet sich ein neues Fenster und der Inhalt der Internetseite, die sie gerade geöffnet haben, wird Ihnen vollständig vorgelesen. Die hierzu erstellten Audiodateien können Sie sich außerdem herunterladen.

Leichte Sprache

Um sich auf der Seite besser zurechtzufinden, steht eine Zusammenfassung des Seiteninhalts in Leichter Sprache zur Verfügung. Leichte Sprache ist nicht so schwierig zu lesen und zu verstehen. Um zu der Zusammenfassung in Leichter Sprache zu gelangen, klicken Sie links oben auf der Seite in der Menüleiste Barrierefreiheit auf das Symbol Papier.

Gebärdensprache

Wie unser Internetangebot funktioniert und wo welche Informationen zu finden sind, das wird in einem Gebärdensprachvideo erklärt. Auch dieses Video können Sie auf jeder unserer Seiten oben links über den Hände-Button aufrufen. Sie gelangen so in den Bayernkanal auf YouTube.de, in dem das Video abgespielt wird.

Barrierefreiheit von PDF-Dateien

Unser Ziel ist, PDF-Dateien barrierefrei anzubieten. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form angeboten werden können.

Die Umstellung sämtlicher Dateien ist bei einem großen Informationsangebot eine echte Herausforderung, der wir uns aber gerne stellen. Barrierefreiheit ist dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz ein besonderes Anliegen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.09.2021 auf Basis einer selbst durchgeführten Selbstbewertung erstellt (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission). Die Erklärung wurde zuletzt am 06.09.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns unter oeffentlichkeit@lfv.bayern.de mitteilen. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie ebenfalls unter oeffentlichkeit@lfv.bayern.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie bzw. möglichst barrierearme Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Knorrstraße 139, 80937 München
E-Mail: oeffentlichkeit@lfv.bayern.de
Tel.: 089 31201-103

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html