Rechtsextremismus-Datei (RED)

Die Rechtsextremismus-Datei (RED) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der Länder zur Aufklärung und Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus in Deutschland. Sie ist durch das am 31. August 2012 in Kraft getretene Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G) beschlossen und in einem gemeinsamen Projekt aller beteiligten Bundes- und Landesbehörden aufgebaut worden. Die RED wird, ebenso wie die Antiterrordatei (ATD), beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt; beteiligt sind außerdem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD), die Bundespolizei sowie die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) und die Landeskriminalämter unter Beachtung des Trennungsgebotes. Durch die gemeinsame Verpflichtung der Sicherheitsbehörden, in der Datei relevante Informationen zu gewaltbezogenen Rechtsextremisten zu speichern, wird jeder teilnehmenden Behörde der sofortige Zugriff auf bestimmte Angaben zu entsprechenden Personen und Objekten ermöglicht. Dieses Abrufverfahren führt dazu, dass einzelne Erkenntnisse einer Behörde einer anderen leichter zugänglich gemacht werden und somit der Informationsaustausch maßgeblich verbessert wird.