Einzelpersonen

Rechtsextremistische Aktivitäten von Einzelpersonen, die weder in noch für einen Personenzusammenschluss handeln, unterliegen ebenfalls dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz. Dieses sogenannte unstrukturierte rechtsextremistischen Personenpotenzial umfasst rechtsextremistische Straf- und Gewalttäter, rechtextremistische Internetaktivisten oder einzelne subkulturelle Rechtsextremisten.

Besonders das Internet wird von rechtsextremistischen Einzelpersonen dazu genutzt, manipulative und extremistische Inhalte zu verbreiten. Soziale Medien bieten diesen Einzelpersonen niedrigschwellige Möglichkeiten, in virtuellen Räumen verfassungsfeindliche Propaganda zu betreiben, sich zu vernetzen und Aktionen zu planen, die im äußersten Fall zur Begehung von schweren Straftaten in der Realwelt führen können.

 

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Parteien und Gruppierungen finden Sie im aktuellen Verfassungsschutzbericht.