Entscheid des VG Köln zur Beobachtung von AfD, Flügel und JA

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 08.03.2022 mehrere Klageanträge der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) sowie ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt und dabei folgendermaßen entschieden:

1.    Die Klage der AfD auf Unterlassung, sie als Verdachtsfall einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen, wurde abgewiesen.

Das Gericht stellte fest, dass ausreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei bestehen. Dies habe das BfV im Rahmen einer nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung, basierend auf einem Gutachten, an dem auch die Landesbehörden für Verfassungsschutz beteiligt waren, belegt. Nach Ansicht des Gerichts befindet sich die AfD in einem Richtungsstreit, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten. Vor diesem Hintergrund dürfe das BfV die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.

2.    Die Klage der AfD und der JA auf Unterlassung, die JA als Verdachtsfall einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen, wurde abgewiesen.

Das Gericht sah ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der JA.

3.    Der Klage der AfD auf Unterlassung, den sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfall bzw. als gesichert extremistische Bestrebung einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen, wurde teilweise stattgegeben.

Das Gericht entschied, dass das BfV den „Flügel“ als Verdachtsfall einstufen durfte, ihn jedoch heute – nach seiner formalen Auflösung – nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen darf.

4.    Der Klage der AfD auf Unterlassung der Behauptung, der „Flügel“ habe bis zu seiner Auflösung etwa 7.000 Mitglieder gehabt, und seine Mitgliederzahl betrage auch weiterhin 7.000, wurde stattgegeben.